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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Zürich |
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Bildung |
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Universität Zürich
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich
Hochschule für Musik und Theater Zürich
Hochschule für Technik Zürich
Hochschule für Wirtschaft [mehr...] |
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Geschichte : Persönlichkeiten |
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Frühmittelalter und Mittelalter
* Felix und Regula, Märtyrer
* Ludwig der Deutsche, Kaiser
* Hildegard, erste Äbtissin am Fraumünster
* Berta, Äbtissin
* Elisabeth von Wetzikon, Äbtissin
* Johannes [mehr...] |
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Sehenswürdigkeiten : Kirchen |
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Das Grossmünster gehört zusammen mit dem Fraumünster und der St. Peter-Kirche zu den bekanntesten Kirchen der Zürcher Innenstadt. Der Bau begann um 1100 auf Anweisung von Kaiser Karl dem Dicken und war im Jahre 1220 vollendet. Die Kirche war Ausgangspunkt [mehr...] |
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Kunst und Kultur : Theater und Konzerte |
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Opernhaus Zürich
Schauspielhaus Zürich
Tonhalle Orchester
Jazzclub Moods
Jazz Bar The Gig
Tanzhaus Wasserwerk
Literarischer Club Zürich
Literaturhaus Zürich
Theaterspektakel Zürich [mehr...] |
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Schweiz
Politik: Gewaltenteilung
Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst, fast alle National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten Bundesräten (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
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Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
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